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"Geldsegen für Schwerkranke" titelte dieser Tage das tägliche farbenfrohe Etwas, das selbst den Klotest wegen seiner mangelhaften Saugfähigkeit nicht besteht. Anders verhält es sich bei der rosagefärbten Tageszeitung. Zumindest beim Klotest.
Vom Inhalt her ist sie aber oft nicht mehr zu unterscheiden. An den gefesselten Rollstuhlfahrer haben wir uns bei ihrem Blatt schon gewöhnt, Herr Bronner, der scheint tiefverwurzelt in den Köpfen Ihrer JournalistInnen zu schlummern. Selbst eine Wurzelbehandlung scheint hier auf Grenzen zu stossen. Mit der Überschrift: "15.000 Pfleglinge (!) bekommen ab sofort 3.000 Schilling mehr", hat ihr Schreiberling, Herr Bronner, sich nahtlos in den Reigen der Boulevardjournalismus integriert. Hingehen, gute Sager merken, schreiben und drucken. Bloss nicht nachdenken. Auf keinen Fall recherchieren oder Experten befragen. Fliessbandjournalismus ohne Qualitätsanspruch. Dabei, Herr Bronner, bin ich bis jetzt davon ausgegangen, das Qualität bei Ihrer Zeitung ein Markenzeichen sei. Anlässlich Ihrer letzten Werbekampagne, da wo ihr Blatt einen Schilling billiger wurde, wollte ich die Zeitung eigentlich abbestellen. Schon in der Handelsschule habe ich gelernt "Qualität hat ihren Preis." Und richtig, es ist der Qualitätsschilling, der Ihnen fehlt. Wahrscheinlich können Ihre Mitarbeiter nur noch Regierungsfaxe abschreiben, zum Nachtelefonieren fehlt der besagte Schilling. Und das Nachdenken scheint auch eingespart zu werden. Da wird einfach über "Pfleglinge" wie über Pfifferlinge geschrieben. Dass es sich hierbei um Menschen handeln könnte, die das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben einfordern, scheint sich offenbar in der Redaktion nicht rumgesprochen zu haben.
Aber jetzt zum Kern des Übels. Vollmundig hatte Ministerin Elisabeth Hostasch noch Ende des vorigen Jahres auf eine parlamentarische Anfrage betreffend die Novellierung des Bundespflegegesetzes folgende Antwort abgegeben: "Eine Verschärfung der Zuordnungskriterien steht nicht zur Diskussion." Nach nicht einmal drei Monaten liegt der Entwurf zur Novellierung vor. Kernpunkte sind die Einstufungskriterien zum Pflegegeld. Für Querschnittgelähmte und Blinde sind nun differenzierte Einstufungen nach einem rein medizinischen Modell vorgesehen. Zu erwähnen ist noch die Herabsetzung von 180 auf 160 Mindesteinsatzstunden in Pflegestufe 4. In der Tat bringt das einige Personen, die Assistenz brauchen, mehr Pflegegeld. Doch woher kommt das Geld? Stolz verkündete die Ministerin, dass sie das Geld im eigenen Ressort eingespart hat. Das stimmt! Domino berichtete in der Ausgabe 3/97, wie erfolgreich die Ministerin 1996 eine halbe Milliarde Schilling beim Pflegegeld eingespart hat. Die Zahlen für 1997 liegen leider noch nicht vor. Es ist aber anzunehmen, dass die rasanten Einsparungen von 1996 im Jahre 1997 Fortsetzung gefunden haben. So kann sich Hostasch diese Grosszügigkeit im Jahr 1998 leisten, und sie bekommt einen bitteren Beigeschmack.
Wer uns vorwirft, wir würden einseitig berichten, dem müssen wir leider recht geben. Bis jetzt können wir uns nur auf reines Zahlenmaterial aus dem Ministerium und dem Parlament stützen, sowie auf viele Gespräche mit Betroffenen. Bis jetzt haben wir noch immer keinen Interviewtermin bei der Ministerin erhalten, dabei hätten wir so viele Fragen. Vielleicht handelt es sich ja nur um Missverständnisse, und die Ministerin kennt den Entwurf nicht, der in die Öffentlichkeit gelangte? Das kommt schon mal vor in der Politik. Ein weiterer kritischer Punkt dieses Entwurfes ist das Hervorheben von Sachleistungen. Wenn das wirklich der Ernst der Ministerin ist, wer soll das bezahlen? Schon jetzt ist die Finanzierung von Sachleistungen im stationären und ambulanten Bereich ein Fass ohne Boden. Auch das haben kluge Politiker erkannt und suchen nach Lösungen. Qualitätsstandards und deren Kontrolle, heisst hier das Stichwort. Danach sucht man vergebens im Entwurf.
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