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Beratungsstelle für behinderte Menschen
Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 |
Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
Wassergasse 2 (Eingang Erdberger Lände), A-1030 Wien
Wirtschaftsblatt 22. 11. 2011
Von Mag.ª Petra Spescha
Wien. Seit Ende vergangener Woche ist es amtlich: Das "Zentrum für Kompetenzen" (ZFK), das jährlich 1500 Beratungen für Behinderte durchführt, wird ab 2012 von der Stadt Wien nicht mehr unterstützt (das WirtschaftsBlatt berichtete). Zwei Mitarbeiter haben deshalb bereits ihren Arbeitsplatz verloren. Die Jobs von drei weiteren Angestellten und zwei Praktikanten, allesamt Menschen mit Behinderung sowie deren Assistenten am Arbeitsplatz, stehen auf dem Spiel.
"Wir sind mitschuld an der Misere. Wir haben uns finanziell nicht breit genug aufgestellt und uns von einem Geldgeber abhängig gemacht", sagt Andreas Oechsner, Projektleiter des ZFK. Das Zentrum will seine Finanzierung jetzt selbst in die Hand nehmen. Man überlege, mit Projektarbeit und Sponsoren verschiedene Quellen anzuzapfen. Einige Künstler hätten bereits angeboten, Benefizveranstaltungen für das Zentrum zu organisieren."Das überlegen wir uns jetzt", sagt Oechsner.
Der Projektleiter und sein Team haben sich aber noch andere kreative Finanzierungsmöglichkeiten überlegt, um den Betrieb am Laufen zu halten. So kann sich Oechsner auch vorstellen, dass Firmen Mitarbeiter des ZFK anstellen, um sie dann wieder an das Zentrum zu verleasen."Unser Praktikant Jürgen Vanek kostet zum Beispiel 12.600 €im Jahr, wenn er hier arbeitet", rechnet Oechsner vor."Für die Firmen wäre das ein attraktives Angebot, weil sie keine Ausgleichstaxe zahlen müssen" (siehe Kasten). Alternativ könnten Firmen das Jahresgehalt zweckgebunden spenden. Geld, das laut Oechsner gut angelegt ist: "Die Umwegrentabilität ist enorm. Wenn behinderte Menschen am Leben in der Gesellschaft teilnehmen und arbeiten können, leben sie nicht vom Staat." Insgesamt muss das Wiener Beratungszentrum 200.000 € aufstellen, um auch im kommenden Jahr weiter bestehen zu können.
AUSGLEICHSTAXE
Unternehmen, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, sind
verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen Menschen mit
Behinderung einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht
erfüllt, wird dem Unternehmen jährlich vom Bundessozialamt eine
Ausgleichstaxe vorgeschrieben. Diese beträgt derzeit monatlich 226 €für
jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre.
Einen weiteren Artikel des WirtschaftsBlatts zum Thema lesen sie hier: Behinderten-Beratungsstelle ZFK vor dem Aus
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