Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz ist eine Unterstützungsform für behinderte Menschen.
Leben mit Behinderung bedeutet sehr oft, auf Hilfe im Alltag angewiesen zu sein. Persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, wo, wie, wann und von wem man sie braucht und will. Damit ist es behinderten Menschen möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen.

Mit Persönliche Assistenz werden behinderte Menschen in die Lage versetzt, so zu leben, wie alle anderen auch: In ihren eigenen Wohnungen, am Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten, als Frauen und Männer, als Liebende, als Arbeitende, Eltern und Kinder. Persönliche Assistenz gibt behinderten Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Das umfasst unter anderem die Bereiche Körperpflege, Haushaltshilfe, Mobilitätshilfe und Kommunikationshilfe.

Als AssistenznehmerInnen wählen behinderte Menschen ihre AssistentInnen selbst aus. Sie leiten sie an und bestimmen Zeit, Ort und Art der Assistenzleistungen.

Der Unterschied zu der Unterstützungsform „Betreuung“ besteht darin, dass bei der Persönlichen Assistenz die Initiative von der behinderten Person selbst ausgeht und sie die Organisation ihrer Hilfe bestimmt. Nicht der Anbieter der Dienstleistung bestimmt, wann, wer, wo, was, wie erbringt, sondern die Verfügungsmacht liegt ausschließlich bei der behinderten Person selbst.

Persönliche Assistenz ermöglicht behinderten Menschen, wichtige Kompetenzen für ihre Assistenz selbst zu übernehmen.

 

Die Kompetenzen

Persönliche Assistenz ermöglicht behinderten Menschen, Kernkompetenzen für ihre Assistenz selbst zu übernehmen:

  • Personalkompetenz
    Die behinderte Person bestimmt, wer die Assistenzleistungen erbringt. Sie schließen Arbeitsverträge mit ihren AssistentInnen ab, erstellen Dienstpläne, Lohnabrechnungen, führen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Die AssistentInnen sind dabei entweder bei ihnen direkt angestellt (ArbeitgeberInnen-Modell) oder bei einem Dienstleister (z. B. Wiener Assistenzgenossenschaft, Zentrum für Kompetenzen). So können die AssistenznehmerInnen auch darüber entscheiden, ob sie die Hilfen von verschiedenen Personen bzw. Anbietern oder aus einer Hand bekommen möchten (Differenzierungskompetenz).
  • Finanzkompetenz
    Die behinderte Person hat die Verfügungsmacht über die Geldmittel und kontrolliert die Verwendung der ihr zustehenden Finanzmittel.
  • Anleitungskompetenz
    Die behinderte Person arbeitet ihre AssistentInnen selbst ein. Sie wissen am besten, welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigen.
  • Organisationskompetenz
    Die AssistenznehmerInnen gestalten ihren Tagesablauf nach ihren Anforderungen und Wünschen.
  • Raumkompetenz
    Die AssistenznehmerInnen bestimmen, an welchem Ort die Assistenz erbracht wird (z. B. in ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz, am Urlaubsort, bei Besuchen von Freunden oder Familienangehörigen).

Der Unterschied

Personalkompetenz

Betreuung

Der Anbieter der Dienstleistung bestimmt, wer für die behinderte Person tätig ist. Die behinderte Person hat wenig Einfluss darauf, wer sie unterstützt. Sie kann zwar den Wunsch äußern, das zum Beispiel nur ein bestimmter Betreuer ihr bei Intimpflege (Duschen) unterstützt. Die Entscheidung, wer die Hilfe erbringt, liegt beim Anbieter der Betreuung.

Persönliche Assistenz

Die behinderte Person selbst bestimmt, wer für sie die Unterstützungsleistung durchführt. Sie entscheidet selbst, ob es zum Beispiel eine Frau oder Mann ist, die Assistenzleistungen erbringt.

Die behinderte Person hat die Verfügungsmacht über die Personalkompetenz!

Finanzkompetenz (Finanzkontrolle)

Betreuung

Die Finanzierung der Betreuungsleistung wird zwischen Kostenträger (Geldgeber) und Anbieter (Leistungserbringer) abgewickelt. In der Regel weiß die behinderte Person nicht, was die Betreuung kostet und auf wie viel Stunden Betreuung sie Anspruch hat.
Der Anbieter hat die Verfügungsmacht über die Finanzmittel. Der Kostenträger kontrolliert formal die Leistung. Die behinderte Person selbst hat keinen Steuerungseinfluss auf die Qualität der Leistung.

Persönliche Assistenz

Die behinderte Person hat die Kontrolle über das Geld für Persönliche Assistenz. Sie weiß, wie viel die Assistenz kostet. Braucht die behinderte Person für die Organisation der Finanzen Hilfe, muss es möglich sein, dass sie sich diese selbst aussucht.
Die behinderte Person hat die Verfügungsmacht über die Finanzkompetenz.

Anleitungskompetenz (Wie)

Betreuung

Der Anbieter der Dienstleistung bestimmt, wie die Betreuung gemacht wird. Die Abläufe werden vom Anbieter vorgegeben.
Der Anbieter hat die Verfügungsmacht über die Personalkompetenz.

Persönliche Assistenz

Die Assistenten und Assistentinnen machen das, was die behinderte Person sagt. Dinge werden so erledigt, wie die behinderte Person das möchte.
Die behinderte Person hat die Verfügungsmacht über die Anleitungskompetenz.

Organisationskompetenz

Betreuung

Der Anbieter der Dienstleistung bestimmt, welcher Betreuer oder Betreuerin wann arbeitet. Der Anbieter macht die Dienstpläne.
Der Anbieter hat die Verfügungsmacht über die Organisationskompetenz.

Persönliche Assistenz

Die behinderte Person organisiert ihre Persönliche Assistenz. Sie macht gemeinsam mit den Assistentinnen und Assistenten die Dienstpläne. Darin steht, wer wann arbeitet.
Die behinderte Person hat die Verfügungsmacht über die Organisationskompetenz.

Raumkompetenz

Betreuung

Der Anbieter der Dienstleistung bestimmt, wo die Dienstleistung erbracht wird. Er bestimmt, ob zum Beispiel ein Einkauf zur einer bestimmten Zeit gemäß Dienstplan möglich ist. Die behinderte Person muss sich der Struktur des Dienstleisters unterordnen.

Der Anbieter hat die Verfügungsmacht über die Raumkompetenz.

Persönliche Assistenz

Die behinderte Person bestimmt, wo die Assistenz gemacht wird. Zum Beispiel zu Hause, im Kino, im Schwimmbad, im Restaurant. Die Assistenten und Assistentinnen kommen da hin, wo die behinderte Person möchte.
Die behinderte Person hat die Verfügungsmacht über die Raumkompetenz.

Unsere Leistung & Was kostet eine Stunde

Leistung

  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen AuftraggeberIn und Anbieter
  • Abschluss von Dienstverträgen zwischen den Persönlichen AssistentInnen und dem Anbieter

Das Zentrum für Kompetenzen beschäftigt nur AssistentInnen auf Basis von echten und freien Dienstverträgen. Werkverträge sowie die Beauftragung von SubunternehmerInnen (Selbstständige) sind ausgeschlossen.

  • Anmeldung bei der Sozialversicherung Das Zentrum für Kompetenzen arbeitet mit dem Lohnsteuerbüro „the human money company“ zusammen.
  • Abrechnung der Stunden nach Stundenlisten
  • Rechnungslegung
  • Abmeldung bei der Sozialversicherung

Weiters bieten wir an

  • Unterstützung bei der Suche nach AssistentInnen
  • Unterstützung bei Bewerbungsgesprächen
  • Unterstützung bei der Dienstplanerstellung
  • Unterstützung bei Teambesprechungen
  • Unterstützung bei Konflikten mit AssistentInnen
  • Unterstützung bei der Erstellung des Verwendungsnachweises
  • Bereitstellung von Formularen wie z. B. Stundenlisten
  • Bereitstellung von Vertretungsassistenz

Das Zentrum für Kompetenzen leistet keine Hilfestellung bei Überweisungstätigkeiten (z.B. Telebanking)

Was kostet eine Stunde

Das Zentrum für Kompetenzen verrechnet für eine Assistenzstunde 22,- Euro. Das Gehalt der AssistentInnen beträgt 10,00 Euro netto pro Stunde. Das Zentrum für Kompetenzen ist als Dienstleistungsanbieter für Persönliche Assistenz durch den Fonds Soziales Wien (Pflegegeldergänzungsleistung) akzeptiert.