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Beratungsstelle für behinderte Menschen
Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 |
Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
Wassergasse 2 (Eingang Erdberger Lände), A-1030 Wien
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Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete. Die Wohnbeihilfe wird für Wohnungen bezahlt, die aus Förderungsmitteln des Landes Wien gebaut und erneuert wurden. Es gibt jetzt aber auch die Allgemeine Wohnbeihilfe. Das heisst, man kann auch für eine Wohnung, die nicht vom Land Wien finanziert wurde, Wohnbeihilfe beantragen.
Einen Antrag kann nur die Person stellen, deren Name im Mietvertrag genannt ist.
Zuständig ist die Wohnbauförderung und
Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50),
Muthgasse 62, 1194 Wien
Schriftlichen Antrag stellen:
Magistratsabteilung 50
Gruppe Wohnbeihilfe
Heiligenstädter Straße 31
1190 Wien
Unterlagen, die bei der Antragstellung fehlen können nachgesendet werden.
Die Wohnbeihilfe wird auf Ihr Konto überwiesen oder per Postanweisung zugestellt. Dafür gibt es einen Antrag auf Überweisung der Wohnbeihilfe auf das Konto. Dieser Antrag wird auch mit den anderen Unterlagen mitgeschickt.
Antrag auf Wohnbeihilfe (Webservice der Stadt Wien)
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