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Beratungsstelle für behinderte Menschen

Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 | Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
Wassergasse 2 (Eingang Erdberger Lände), A-1030 Wien

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Informationsblatt: Wohnbeihilfe

Was ist Wohnbeihilfe?

Wohnbeihilfe ist ein finanzieller Zuschuss zur Miete. Die Wohnbeihilfe wird für Wohnungen bezahlt, die aus Förderungsmitteln des Landes Wien gebaut und erneuert wurden. Es gibt jetzt aber auch die Allgemeine Wohnbeihilfe. Das heisst, man kann auch für eine Wohnung, die nicht vom Land Wien finanziert wurde, Wohnbeihilfe beantragen.

Wer kann Wohnbeihilfe beantragen?

Einen Antrag kann nur die Person stellen, deren Name im Mietvertrag genannt ist.

Wovon hängt die Höhe der Wohnbeihilfe ab?

Was müssen Sie tun um Wohnbeihilfe zu bekommen?

Zuständig ist die Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50),
Muthgasse 62, 1194 Wien

Schriftlichen Antrag stellen:

Magistratsabteilung 50
Gruppe Wohnbeihilfe
Heiligenstädter Straße 31
1190 Wien

Tel.: 4000 74880
Fax.: 4000 99 74896
Homepage: Webservice der Stadt Wien - Wohnbeihilfe

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Unterlagen, die bei der Antragstellung fehlen können nachgesendet werden.

Wie wird die Wohnbeihilfe bezahlt?

Die Wohnbeihilfe wird auf Ihr Konto überwiesen oder per Postanweisung zugestellt. Dafür gibt es einen Antrag auf Überweisung der Wohnbeihilfe auf das Konto. Dieser Antrag wird auch mit den anderen Unterlagen mitgeschickt.

Formular zum Download

Antrag auf Wohnbeihilfe (Webservice der Stadt Wien)

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