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Beratungsstelle für behinderte Menschen
Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 |
Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
Wassergasse 2 (Eingang Erdberger Lände), A-1030 Wien
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Stand: Februar 2010
Personen, die eine Rezeptgebührenbefreiung haben brauchen für ihre Medikamente nichts zu bezahlen.
Ändert sich das Einkommen, muss die Kasse informiert werden!!
Einen Antrag bei der Wiener Gebietskrankenkasse stellen:
Wiener Gebietskrankenkasse
Postfach 6000
1103 Wien
Telefon: 60122-0
Homepage: www.wgkk.at
Seit 01.02.2008 kommt zur bisherigen Möglichkeit von der
Befreiung der Entrichtung der Rezeptgebühr eine
Rezeptgebührenobergrenze zur Anwendung.
Die Rezeptgebührenobergrenze beträgt 2 Prozent des
Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen) und
stellt den maximalen Betrag dar, den eine Person an Rezeptgebühren in
einem Kalenderjahr zu entrichten hat. Überschreiten die Aufwände an
Rezeptgebühren diesen Betrag wird diese Person automatisch von der
Rezeptgebühr befreit.
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist immer erst ab dem Tag der
Antragstellung gültig.
Für weitere Informationen steht Ihnen eine Hotline unter der Telefonnummer: 050124 3360 zur Verfügung.
Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung
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