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Informationsblatt: Rezeptgebührenbefreiung

Stand: Februar 2010

Was ist die Rezeptgebührenbefreiung?

Personen, die eine Rezeptgebührenbefreiung haben brauchen für ihre Medikamente nichts zu bezahlen.

Wer kann eine Rezeptgebührenbefreiung bekommen?

Folgende Personen sind gesetzlich befreit, das bedeutet, sie müssen keinen Antrag stellen:

Ändert sich das Einkommen, muss die Kasse informiert werden!!

Was müssen Sie tun um eine Rezeptgebührenbefreiung zu bekommen?

Einen Antrag bei der Wiener Gebietskrankenkasse stellen:

Wiener Gebietskrankenkasse
Postfach 6000
1103 Wien
Telefon: 60122-0
Homepage: www.wgkk.at

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Rezeptgebührenobergrenze

Seit 01.02.2008 kommt zur bisherigen Möglichkeit von der Befreiung der Entrichtung der Rezeptgebühr eine Rezeptgebührenobergrenze zur Anwendung.
Die Rezeptgebührenobergrenze beträgt 2 Prozent des Jahresnettoeinkommens der/s Versicherten (ohne Sonderzahlungen) und stellt den maximalen Betrag dar, den eine Person an Rezeptgebühren in einem Kalenderjahr zu entrichten hat. Überschreiten die Aufwände an Rezeptgebühren diesen Betrag wird diese Person automatisch von der Rezeptgebühr befreit.
Eine Befreiung von der Rezeptgebühr ist immer erst ab dem Tag der Antragstellung gültig.

Für weitere Informationen steht Ihnen eine Hotline unter der Telefonnummer: 050124 3360 zur Verfügung.

Formular zum Download

Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung

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