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Informationsblatt: GIS-Gebührenbefreiung
(Informationsmaterial aktualisiert am 26.04.2011)
Was ist die GIS-Gebührenbefreiung?
Die GIS-Gebührenbefreiung umfasst Radio und
Fernsehen. Ausserdem kann eine Zuschussleistung zu den
Fernsprechentgelten (=Telefongebühren) beantragt werden.
Voraussetzung für die GIS-Gebührenbefreiung:
- Sie müssen in der Wohnung oder im Haus
hauptgemeldet sein.
- Fernsehgerät und Radio müssen gemeldet
sein.
- Für die Befreiung von den
Rundfunkgebühren darf das Einkommen im Haushalt den Richtsatz
nicht überschreiten. Dabei ist Pflegegeld nicht zum Einkommen
dazu zu zählen.
Die untenstehende Tabelle zeigt Ihnen den aktuellen Richtsatz (Stand 1.
Jänner 2011)
Anzahl der Personen
|
Euro
|
| 1 Person |
888,61 |
| 2 Personen |
1.332,31 |
| 3 Personen |
1.469,41 |
| 4 Personen |
1.606,51 |
| 5 Personen |
1.743,61 |
| 6 Personen |
1.880,71 |
| 7 Personen |
2.017,81 |
| 8 Personen |
2.154,91 |
| 9 Personen |
2.292,01 |
| Für jede weitere Person |
137,10 |
- Um den Zuschuss zum Fernsprechentgelt zu bekommen, muss das
Haushaltseinkommen nachgewiesen werden.
Einen Zuschuss zu den Telefongebühren bekommt man,
wenn man bei der Telekom Austria einen Festnetzanschluss hat oder einen
Handyvertrag bei A1 oder drei. Ebenso ist ein Zuschuss zu
Wertkartenhandys von T-Mobile, Orange, Telering und A1(b.free) und
anderen möglich.
Aktuelle Angebote der Telefon- und Handyfirmen findet man hier
Was müssen Sie tun um die Gebührenbefreiung
zu bekommen?
Sie müssen einen Antrag stellen. Das Formular
können Sie von unserer Homepage herunterladen. Sie
füllen den Antrag aus und schicken ihn an folgende Adressen:
GIS Gebühren Info Service
Postfach 1000
1051 Wien
Servicehotline: 0810 00 10 80 (zum
Ortstarif)
Montag bis Freitag 8-21 Uhr, Samstag
9-17 Uhr
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Kopie der Meldezettel von allen Personen, die in der
Wohnung oder im Haus leben
- Einkommensnachweis von allen Personen, die in der Wohnung
oder im Haus leben
- Bezieht die Antragstellerin/der Antragsteller Pflegegeld,
dann ist der Pflegegeldbescheid erforderlich
- Bei
Sozialhilfeempfänger/Sozialhilfeempfängerinnen:
Bestätigung über die monatliche Sozialhilfe
- Arbeitslosengeld, Alimente, Wohnbeihilfe sind auf dem
Antrag einzutragen
Was müssen Sie bezahlen?
Nichts.
Formular zum Download
Antrag auf GIS-Gebührenbefreiung
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