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Beratungsstelle für behinderte Menschen

Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 | Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
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Informationsblatt: GIS-Gebührenbefreiung

(Informationsmaterial aktualisiert am 26.04.2011)

Was ist die GIS-Gebührenbefreiung?

Die GIS-Gebührenbefreiung umfasst Radio und Fernsehen. Ausserdem kann eine Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten (=Telefongebühren) beantragt werden.

Voraussetzung für die GIS-Gebührenbefreiung:

Was müssen Sie tun um die Gebührenbefreiung zu bekommen?

Sie müssen einen Antrag stellen. Das Formular können Sie von unserer Homepage herunterladen. Sie füllen den Antrag aus und schicken ihn an folgende Adressen:

GIS Gebühren Info Service
Postfach 1000
1051 Wien
Servicehotline: 0810 00 10 80 (zum Ortstarif)
Montag bis Freitag 8-21 Uhr, Samstag 9-17 Uhr

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Was müssen Sie bezahlen?

Nichts.

Formular zum Download

Antrag auf GIS-Gebührenbefreiung

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