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Beratungsstelle für behinderte Menschen

Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 | Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
Wassergasse 2 (Eingang Erdberger Lände), A-1030 Wien

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Informationsblatt: 29b Ausweis

Was ist der 29b Ausweis?

Mit dem 29b Ausweis dürfen gehbehinderte Personen

Weiters gilt der Ausweis als Nachweis der Gehbehinderung, wenn Sie folgende Begünstigungen beantragen wollen:

Wer bekommt den 29b Ausweis?

Personen, die eine dauernde starke Gehbehinderung haben

Was muss ich tun um den 29b Ausweis zu bekommen?

  1. Schritt 1: Sie stellen einen schriftliche Antrag bei:
    Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40)
    Fachbereich Sozialrecht
    Gehbehindertenausweise nach § 29b StVO 1960
    Thomas-Klestil-Platz 8/2, 4. Stock, Zimmer 15.413
    1030 Wien

    Telefon: +43 1 4000-407 65, -407 66
    Fax: +43 1 4000-99-407 69
    E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Donnerstag 13 bis 15 Uhr

  2. Schritt 2: Sie werden zu einer amtsärztlichen Untersuchung eingeladen.
    Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen erhalten den Ausweis ohne Untersuchen. Eine schriftliche, ärztliche Bestätigung genügt.

Was muss ich für den Ausweis bezahlen?

13,20 Euro Bundesabgaben für den Antrag bzw. jede weitere Eingabe
3,60 Euro pro Beilage
13,20 Euro Bundesabgaben für den Ausweis
6,54 Euro Verwaltungsabgabe (bei Duplikaten 3,63 Euro)
Rechnung und Zahlung erfolgt mit Verfahrensende per Erlagschein

Anmwerkungen:

Der Ausweis muss persönlich abgeholt werden.

ONLINE-Formular

Sie können den Antrag im Internet ausfüllen und ONLINE an die Behörde senden:

Klicken Sie hier für das ONLINE-Formular!

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