Sie befinden sich auf der Seite Information §29b der Homepage des ZFK. Für direkten Sprung zum Inhalt: Accesskey 9
Beratungsstelle für behinderte Menschen
Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 |
Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
Wassergasse 2 (Eingang Erdberger Lände), A-1030 Wien
![]()
Mit dem 29b Ausweis dürfen gehbehinderte Personen
Weiters gilt der Ausweis als Nachweis der Gehbehinderung, wenn Sie folgende Begünstigungen beantragen wollen:
Personen, die eine dauernde starke Gehbehinderung haben
Telefon: +43 1 4000-407 65, -407 66
Fax: +43 1 4000-99-407 69
E-Mail: post@ma40.wien.gv.at
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12
Uhr, Donnerstag 13 bis 15 Uhr
13,20 Euro Bundesabgaben für den Antrag bzw. jede weitere
Eingabe
3,60 Euro pro Beilage
13,20 Euro Bundesabgaben für den Ausweis
6,54 Euro Verwaltungsabgabe (bei Duplikaten 3,63 Euro)
Rechnung und Zahlung erfolgt mit Verfahrensende per Erlagschein
Der Ausweis muss persönlich abgeholt werden.
Sie können den Antrag im Internet ausfüllen und ONLINE an die Behörde senden:
Klicken Sie hier für das ONLINE-Formular!
Zurück zu den anderen Formularen
![]()