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Beratungsstelle für behinderte Menschen
Tel: +43 (0)1 / 92 914 92 | Fax: +43 (0)1 / 92 914 92-33 | E-Mail: info@zfk.at
Wassergasse 2 (Eingang Erdberger Lände), A-1030 Wien
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Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht
aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere
Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen,
um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle
Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern,
indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren
Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben,
und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten
zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten
haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung
des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie
zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig
ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit
Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung
stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
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